Die diesjährige Waldbereisung findet wie angekündigt am Samstag, 3. Mai 2025, ab 10.00 Uhr statt. Zusammen mit der Waldbereisung wird der Tag der offenen Türe des Wärmeverbundes durchgeführt. Ein interessantes Programm wartet auf die Bevölkerung: 10.00 – 11.30 Uhr: Tag der offenen Tür bei der Wärmezentrale der AEW Energie AG. 10.30 – 12.00 Uhr: Vorführung Produktion Hackholzschnitzel durch den Forstbetrieb Thiersteinberg auf der Eiker Höhe, nahe dem Waldkindergarten. 11.30 – 13.30 Uhr: Ansprachen durch Thomas Kyburz, Vizeammann, und David Gautschi, Leiter Produktion / Stv. CEO AEW Energie AG. Offerierte Wurst vom Grill und Getränke beim Waldhaus Schupfart. Der Weg von der Wärmezentrale an der Eikerstrasse zur Eiker Höhe und weiter zum Waldhaus kann via Schönenbühlstrasse/Elendematte zu Fuss abseits der Hauptverkehrsachse zurückgelegt werden. Er ist velo- und kinderwagentauglich. Die einzelnen Posten sind auch mit Personenwagen gut erreichbar. Direkt bei der Heizzentrale sind keine Parkplätze vorhanden, die Fahrzeuge können auf dem Schulhauspausenplatz parkiert werden. Wir freuen uns auf spannende Einblicke, interessante Gespräche und gemütliches Beisammensein. Forstbetrieb Thiersteinberg, AEW Energie AG und Gemeinderat
Entsorgung / Steinmulde
Beim Landwirtschaftsbetrieb Andy Steinacher, Obermumpferstrasse 96, können kleine Mengen von Lesesteinen in der Steinmulde entsorgt werden. Leider wurde in letzter Zeit auch Bauschutt abgeladen. Alte Tonbestandteile wie Blumentöpfe, Backsteine und anderer Bauschutt werden gemäss Entsorgungskalender z.B. von den Firmen Daetwiler AG oder ReCenter Fricktal entgegengenommen. Kleinstmengen unter 1 kg können auch der ordentlichen Kehrichtsammlung mitgegeben werden. In der Steinmulde dürfen nur natürliche Steine aus Schupfarter Hausgärten entsorgt werden. Besten Dank für die Einhaltung dieser Vorgaben. Gemeinderat
Erstellung Alte Eikerstrasse inkl. Werkleitungen / Auflage Bauprojekt
Das Bauprojekt für die Erstellung der Alten Eikerstrasse liegt gestützt auf § 95 Abs. 2 des kantonalen Baugesetzes (BauG) in der Zeit vom 5. Mai bis 3. Juni 2025 zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Die Pläne können in dieser Zeit während den ordentlichen Büroöffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Einwendungen gegen das Strassenbauprojekt sind während der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat Schupfart, 4325 Schupfart, einzureichen. Sie sind nur zulässig, wenn sie nicht bereits gegen einen Nutzungsplan hätten erhoben werden können. Sie müssten begründet sein und hätten einen Antrag zu enthalten. Gemeinderat
Erstellung Alte Eikerstrasse inkl. Werkleitungen / Auflage Beitragsplan
Gemäss Erschliessungsfinanzierungsreglement der Einwohnergemeinde Schupfart werden an die Kosten der Erstellung Alte Eikerstrasse Grundeigentümerbeiträge erhoben. Der Beitragsplan sowie die dazu gehörenden weiteren Unterlagen liegen gestützt auf die Bestimmungen von § 35 des kantonalen Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen vom 5. Mai bis 3. Juni 2025 öffentlich in der Gemeindeverwaltung Schupfart auf. Gegen den Beitragsplan kann innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat Schupfart, 4325 Schupfart, Einsprache erhoben werden. Einsprachen sind zu begründen und haben einen Antrag zu enthalten. Gemeinderat
Steuern 2025
Die Abteilung Finanzen Schupfart dankt allen Steuerpflichtigen herzlich, welche ihre Steuern 2025 oder auch Teile davon bereits bezahlt haben. Für jene Steuerpflichtige, welche ihre Steuern noch nicht bezahlt haben, möchte die Abteilung Finanzen darauf hinweisen, dass die Vorauszahlungen mit einem Vergütungszins (anstatt des bisherigen Skontos) honoriert werden. Zins gibt es für alle Einzahlungen vor dem 31. Oktober. Dies gilt auch für Teilzahlungen. Für das Jahr 2025 beträgt der Zinssatz 0.75%. Vergütungszinsen für Vorauszahlungen sind steuerfrei. Es lohnt sich also, die Steuern möglichst früh zu bezahlen. Herzlichen Dank für Ihre Überweisungen. Abteilung Finanzen