Von Meinrad Schmid, alt-Gemeinderat, Kaiseraugst
Von Gertrud Häseli, Wittnau
Lukas Rüetschi eidg. dipl. Vermögensverwalter
Hauptstrasse 43, 5070 Frick
www.ruetschi-ag.ch
Goldkurs explodiert
Wir sehen eine richtige Goldrallye wie ich sie selber noch nie erlebt habe. Da Gold aber vor allem in US-Dollar gehandelt wird und dieser substanziell an Wert verloren hat, ist der Anstieg in Schweizer Franken (aktuell etwas über 90 000 Franken pro Kilo) nicht ganz so spektakulär aber doch immer noch aussergewöhnlich. Präsident Trump hat es mit seiner sehr sprunghaften Zoll- und Wirtschaftspolitik geschafft, grosse Verunsicherung in die Weltwährung US-Dollar und die Geldpolitik der USA zu streuen. Edelmetalle sind nicht nur beschränkt «vermehrbar» und recht einfach zu lagern. Gerade Gold braucht sehr wenig Platz und somit können auch grosse Summen mit vernünftigem Aufwand an sicheren Ort gelagert werden. Geht der Anstieg weiter? Übertreibungen (wenn es dann wirklich schon eine ist) gehen viel länger als man erwartet. Es ist also nicht ausgeschlossen, dass wir noch höhere Kurse sehen werden. Trotzdem würde ich persönlich hier nicht mehr auf den fahrenden Zug aufspringen. Als Zahlmittel ist Gold nur sehr beschränkt nutzbar und in ganz grossen Krisen wurde der Goldhandel in früherer Vergangenheit auch schon verboten.
Höhere Volatilität
In fast allen Anlagekategorien haben die Schwankungen in den letzten paar Wochen massiv zugenommen. Wilde Aktienbewegungen habe ich in der längeren Vergangenheit schon mehrmals erlebt. Dass aber auch Zinsen innerhalb von wenigen Tagen massiv hin und her schwanken, ist eher selten. Auch der Erdölpreis machte Bocksprünge. Es zeigt einmal mehr: Die Märkte lieben keine grosse Unsicherheit.
Wie verhalte ich mich als Privatanleger?
Wenn ich breit diversifizierte Anlagen habe, wenig «Modeaktien» habe, nichts auf Kredit gekauft habe und mittelfristig dieses Geld nicht brauche, dann heisst es Ruhe bewahren. Falls einer oder mehrere der erwähnten Punkte mit Ja beantwortet werden, dann würde ich ein bis zwei Gänge herunterschalten. Dass wir sehr schnell wieder zur alten Tagesordnung übergehen, ist möglich, würde mich aber etwas überraschen.
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Lda. Sonia Lopez, Rechtsanwältin
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Erleichterte Einbürgerung dritte Generation
In der Schweiz leben zahlreiche junge Ausländerinnen und Ausländer, deren Grosseltern einst in die Schweiz eingewandert und deren Eltern hier aufgewachsen sind. Die grosse Mehrheit dieser Jugendlichen ist in der Schweiz geboren und geht auch hier zur Schule. Dadurch entwickeln sie eine tiefere Verbundenheit mit der Kultur, den Traditionen und der Lebensweise in der Schweiz als mit dem Herkunftsland der Grosseltern. Bis zur Rechtskraft der Abstimmung im Februar 2018 galten für diese Jugendlichen die gleichen strengen Einbürgerungsbestimmungen wie für ihre Eltern oder Grosseltern. Um das aufwändige und langwierige Verfahren zu vereinfachen, wollten National- und Ständerat diese Regelung ändern. Am 12. Februar 2017 sprach sich bekanntlich das Schweizer Stimmvolk mit 60,4% für eine erleichterte Einbürgerung von jungen Ausländerinnen und Ausländern der dritten Generation aus.
Die Voraussetzungen für die erleichterte Einbürgerung der dritten Generation sind wie folgt:
– Mindestens ein Grosselternteil ist in der Schweiz geboren oder es wird glaubhaft gemacht, dass er ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz erworben hat;
– Mindestens ein Elternteil hat die Niederlassungsbewilligung erworben, hat sich mindestens zehn Jahre in der Schweiz aufgehalten und hat mindestens 5 Jahre die obligatorische Schule in der Schweiz besucht;
– Die gesuchstellende Person ist in der Schweiz geboren, besitzt eine Niederlassungsbewilligung und hat mindestens 5 Jahre die obligatorische Schule in der Schweiz besucht;
– Der Gesuchsteller ist erfolgreich integriert;
– Das Gesuch muss spätestens bis zum 25. Geburtstag eingereicht werden.
Das vollständige Gesuchsformular mit den erforderlichen Unterlagen ist beim Staatssekretariat für Migration einzureichen, das für die Durchführung des erleichterten Einbürgerungsverfahrens sowie für den Entscheid zuständig ist.
Die Idee der erleichterten Einbürgerung für junge Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation ist grundsätzlich sehr begrüssenswert, da sie die Integration von Menschen fördert, die in der Schweiz aufgewachsen sind und sich eng mit der hiesigen Kultur identifizieren. Allerdings gestaltet sich die Umsetzung der erleichterten Einbürgerung als herausfordernd, da eine Vielzahl einzureichender Unterlagen gefordert wird.
Sollten Sie sich erleichtert einbürgern lassen wollen und hierfür Hilfe benötigen, stehen Ihnen die Anwältinnen und Anwälte der advoplus GmbH gerne juristisch bei..
Schriftliche Fragen richten Sie bitte an:
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